Gesundheitsdaten des Kollegen per WhatsApp geteilt: Ärztin muss Schadensersatz leisten

Juli 16, 2026 | Arbeitsrecht

Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe mehrerer Ärzte in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, nachdem dieser sich krankgemeldet hat, so gibt sie dessen personenbezogene Gesundheitsdaten ohne Berechtigung weiter. Dies ist unzulässig und kann einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen.

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