(19.06.2026) Bei Mängeln der Mietwohnung sind Mieter grundsätzlich zu einer Mietminderung berechtigt, also zur Zahlung einer geringeren als der vereinbarten Miete. Die Mietminderung gilt dann für genau den Zeitraum, in dem der Mietmangel besteht. Bei großer Sommerhitze stellt sich die Frage: Können hohe Temperaturen in einer Mietwohnung ein Mietmangel sein?
7 ABR 23/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff
