(19.06.2026) Zu dem am 18. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis
Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.
