Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur mit Eintragung in die Handwerksrolle

Juni 16, 2026 | unkategorisiert

OLG Koblenz entscheidet erstmals zu handwerksrechtlichen Anforderungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen

(16.06.2026) Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.

Ähnliche Beiträge

8 AZR 76/25

Anspruch auf Zinsen - Rechtsirrtum

4 AZR 135/25

Eingruppierung - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu) -Beschäftigte, die im Leistungsbereich Kunden betreuen

4 AZR 165/25

Eingruppierung - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu) - Beschäftigte, die im Leistungsbereich Kunden betreuen