Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig

Mai 22, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(21.05.2026) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20.05.2026 in zwei Verfahren – Rechtssachen II R 26/24 und II R 27/24 – aufgrund mündlicher Verhandlung am 22.04.2026 entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.

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