(03.03.2026) Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Änderung seiner Vergabeverordnung zum zweiten Quartal 2026. Ziel ist es, die öffentliche Vergabe durch deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben und die Einführung flexiblerer Verfahrensarten zu beschleunigen. Damit sollen sowohl die Verwaltung entlastet als auch der Zugang für den Mittelstand erleichtert werden.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
