Anwalts-Honorar im Viertelstundentakt: Auch im B2B-Bereich unzulässig

März 2, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(02.03.2026) Ein kurzer Anruf, eine volle Viertelstunde auf der Rechnung? Auch Unternehmer müssen das nicht hinnehmen. Das OLG Düsseldorf erklärte den 15-Minuten-Takt in anwaltlichen AGB für unwirksam – das Honorar bleibt, abgerechnet wird aber minutengenau.

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