(27.02.2026) Die Verordnung 2024/3110 legt harmonisierte Regeln für Handel und Nutzung von Bauprodukten fest. Angeglichen wird etwa, wie die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf Umweltschutz und Sicherheit angegeben wird. Das soll dazu beitragen, dass Produkte weniger Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen haben.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
