Neue Leitlinie für PQ-Bau

Dez. 16, 2016 | Mietrecht

(16.12.2016) Aufgrund der Änderungen in der VOB/A hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Leitlinie für die Durchführung von Präqualifikationsverfahren aktualisiert und im Bundesanzeiger am 28. Oktober 2016 bekannt gegeben. Inhalt sind die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen in die vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ geführte allgemein zugängliche Internetliste der präqualifizierten Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen werden.

Quelle: IBR News
Link: Neue Leitlinie für PQ-Bau

Ähnliche Beiträge

Was ist neu im Mai 2026?

Diese Neuregelungen treten in Kraft (04.05.2026) Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der...

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...