NRW-Kommunen mit Entscheidungsfreiheit bei Vergaben

Nov. 25, 2025 | Mietrecht

(25.11.2025) In Nordrhein-Westfalen verlagert sich die Verantwortung für den Umgang mit Unterschwellenvergaben komplett auf die kommunale Ebene. Ein Grundsatzrahmen ersetzt die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1.

Ähnliche Beiträge

5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)

Klimaanlage für alle!

(24.07.2026) Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird; bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretende Geräusche...

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Mai 2026: +3,3 % zum Vormonat

Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 % gestiegen (24.07.2026) Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2026 gegenüber April 2026 kalender- und saisonbereinigt um 3,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt...