Bauliche Veränderung erfordert keinen Substanzeingriff!

Aug. 7, 2025 | Mietrecht

(07.08.2025) Eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums setzt nicht zwingend einen Substanzeingriff voraus, sondern kann auch bei einer sonstigen auf Dauer angelegten Maßnahme, die das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändert, gegeben sein (hier: Solaranlage). So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.07.2025.

Quelle: IBR News
Link: Bauliche Veränderung erfordert keinen Substanzeingriff!

Ähnliche Beiträge

10 AZR 165/24

Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (TV ERA) - Leistungsbeurteilung nach Anhang A zum TV ERA - gerichtliche Korrektur - Berechnung der Leistungszulage zum TV ERA