Betreten verboten: Nutzungsuntersagung bei Wohngebäuden

Juli 1, 2016 | Immobilienrecht

(01.07.2016) Die Baubehörde kann in mehreren Fällen die Nutzung eines Wohngebäudes untersagen. Für Eigentümer und Bewohner ist dies eine einschneidende Maßnahme. Nicht immer geht es dabei um bauliche Sicherheitsaspekte.

Quelle: IBR News
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