(21.06.2016) Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung bei der Reform des deutschen Vergaberechts ist der Abschnitt 6 der VgV 2016, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, …
Quelle: IBR News
Link: Bundesarchitektenkammer begrüßt Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens
