Bundesarchitektenkammer begrüßt Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens

Juni 21, 2016 | Immobilienrecht

(21.06.2016) Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung bei der Reform des deutschen Vergaberechts ist der Abschnitt 6 der VgV 2016, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, …

Quelle: IBR News
Link: Bundesarchitektenkammer begrüßt Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens

Ähnliche Beiträge

10 AZR 143/25

Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck

10 AZR 144/25

Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck

10 AZR 145/25

Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck