Anrechenbare Kosten gemäß Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage: Klausel unwirksam!

Dez. 5, 2016 | Bau- und Architektenrecht

Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der HOAI 1996 auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 16.11.2016 entschieden.

Quelle: IBR News
Link: Anrechenbare Kosten gemäß Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage: Klausel unwirksam!

Ähnliche Beiträge

Deindustrialisierung der deutschen Bauproduktewirtschaft droht

(05.12.2025) Der Antrag der Länder auf Verschiebung der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) bei der Ministerpräsidentenkonferenz stößt auf heftige Kritik der...

Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die...