BGBl I 2016, 2636

Nov. 26, 2016 | Betriebsverfassungsrecht

Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 10. November 2016

Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2636

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