Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 10. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2636
Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 10. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2636
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Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...