BVerwG: Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

Nov. 24, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(24.11.2016) Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Quelle: IBR News
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