Urteil: Kein Schadenersatz bei Vorschäden am Kfz?

Juni 26, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Wer nach einem Verkehrsunfall auf Schadenersatz klagt, muss beweisen, dass der Schaden an seinem Kfz durch gerade diesen Unfall passiert ist. So soll gewährleistet werden, dass der Unfallverursacher nicht auch für Vorschäden am gegnerischen Fahrzeug „geradestehen“ muss.

Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
Link: Urteil: Kein Schadenersatz bei Vorschäden am Kfz?

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...