Urteil: Kein Schadenersatz bei Vorschäden am Kfz?

Juni 26, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Wer nach einem Verkehrsunfall auf Schadenersatz klagt, muss beweisen, dass der Schaden an seinem Kfz durch gerade diesen Unfall passiert ist. So soll gewährleistet werden, dass der Unfallverursacher nicht auch für Vorschäden am gegnerischen Fahrzeug „geradestehen“ muss.

Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
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