Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
Link: Impfung: Wenn sich die Eltern nicht über die Impfung ihrer Kinder einig sind…
Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen
Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und...
