Mit Ablauf des 30. Juni 2025 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch in den Ruhestand getreten. Herr Prof. Dr. Koch hat die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht nachhaltig geprägt. Maßgeblich hat er u.a. dazu beigetragen, unter Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben die Rechtsprechung zu prozessualen Sachvortrags- und Beweisverwertungsverboten und zum Recht der Massenentlassung weiterzuentwickeln. Zahlreiche unter seinem Vorsitz ergangene Entscheidungen des Senats, u.a. zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und für Menschen mit Schwerbehinderung stießen über die Fachwelt hinaus in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch im Ruhestand