Der Kürzungsvorbehalt in einer Gesamtzusage für eine Inflationsausgleichsprämie kann eine Kürzungsvereinbarung begründen. Der Umstand, dass möglicherweise das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht beachtet wurde, führt zu keiner geänderten Betrachtung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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