(30.10.2024) Die Länder sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Mietpreisbremse anzuwenden – dies aber eingehender als bisher begründen müssen, wie aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervorgeht.
Quelle: IBR News
Link: Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden
