Wunsch nach "erster Führungserfahrung" in Stellenausschreibung ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung

Okt. 23, 2024 | Arbeitsrecht

Der Text „erste Führungserfahrung“ in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wunsch nach "erster Führungserfahrung" in Stellenausschreibung ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung

Ähnliche Beiträge

Serielles Sanieren soll Standard werden

(01.09.2026) Energetische Sanierungen sollen künftig schneller, planbarer, digitaler und bezahlbar umgesetzt werden können. Dafür haben Wohnungswirtschaft und Bauindustrie die europaweite Ausschreibung für die neue GdW-Rahmenvereinbarung "Serielles Sanieren 1.0"...