Das ArbG Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.9.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt. Das Gericht geht von einer fehlenden Rechtmäßigkeit des Streiks aus. Die Gewerkschaft ver.di verstoße mit diesem Streik gegen die Friedenspflicht wegen der bestehenden tariflichen Regelungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Berliner Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik ab dem 30.9.2024
