Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024

Juli 31, 2024 | Arbeitsrecht

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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