Eine Infektion mit dem Covid-19-Virus (bei einer Supermarkt-Kassiererin) kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für den erforderlichen Nachweis einer Infektion im Supermarkt muss zwar nicht zwingend ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person („Index-Person“) während der Arbeit stattgefunden haben. Es genügt allerdings auch nicht, dass das Risiko auf der Arbeitsstelle allein wegen der größeren Anzahl an Kontakten höher als im Privatbereich war.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kassiererin mit Corona: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis der Infektion im Supermarkt
