Bauherr erklärt die Abnahme: Werklohnanspruch des Nachunternehmers wird fällig!

Okt. 26, 2016 | Mietrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016 – 12 U 26/15

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Bauherr erklärt die Abnahme: Werklohnanspruch des Nachunternehmers wird fällig!

Ähnliche Beiträge

1 ABR 38/24

Betriebsverfassungsrechtliche Normen - Gemeinschaftsbetrieb

10 AZR 261/24

Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - mittelbare Diskriminierung

Aus Ideen müssen Umsetzungen werden

(06.05.2026) BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller zur veröffentlichten Bilanz des Bundesbauministeriums über das erste Regierungsjahr: Der Wohnungsbaumarkt ist auch ein Jahr nach Beginn der schwarz-roten Koalition noch nicht in Schwung gekommen. Auch...