Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung

(12.03.2024) „Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“, der die Erhöhung des Anteils der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind, vorsieht.

Quelle: IBR News
Link: Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung

Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung

Ähnliche Beiträge

Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus

(17.05.2024) Anlässlich seines Bundeskongresses vom 16.-19. Mai in Bayreuth warnt der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) – Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik – eindringlich vor wirtschaftlichen Problemen. „Der Ingenieurmangel bremst Deutschland massiv aus“, so Wilfried Grunau, Präsident des Ingenieurverbandes. Ob nachhaltige Mobilitätslösungen, der Umbau der Energieversorgung oder die dringend notwendige Digitalisierung: Ohne Ingenieurinnen und Ingenieure lassen

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IBR News Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?