Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Feb. 23, 2024 | Arbeitsrecht

Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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