Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Volle Versicherungspflicht für jede weitere geringfügige Tätigkeit