(02.02.2024) Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. In einem solchen Fall verhalte er sich treuwidrig, entschied das LG Frankenthal.
Quelle: IBR News
Link: Streit um Hecke: Kein Anspruch auf Rückschnitt bei treuwidrigem Verhalten
