Neue Förder-Regel beim Sanieren: Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt

Jan. 16, 2024 | Mietrecht

(16.01.2024) Seit Jahresbeginn greifen wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung von Fenster- und Fassaden-Sanierung. Wer auf die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen will, muss künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen, etwa einem Fensterbauer, ins Geschäft gekommen sein. Erst danach kann die Förderung beim BAFA beantragt werden, wie der Verband Fenster + Fassade (VFF) erläutert.

Quelle: IBR News
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