Mehr Nachhaltigkeit am Bau durch novellierte EU-Bauprodukte-Verordnung

Jan. 15, 2024 | Mietrecht

(15.01.2024) Mit der vorläufigen Einigung über die EU-Bauprodukte-Verordnung kann die EU-Kommission Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen.

Quelle: IBR News
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