Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt eine Rechtsprechungsänderung betreffend die Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei einer Massenentlassung. Weil darin eine Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats des BAG liegt, hat der Sechste Senat eine Divergenzanfrage gestellt und mehrere Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Massenentlassung: Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren – Änderung der Rechtsprechung des BAG?
