(30.11.2023) Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber eine Untätigkeit im Homeoffice nachweisen muss, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Quelle: IBR News
Link: Homeoffice: Wer schummelt, riskiert Kündigung
