Homeoffice: Wer schummelt, riskiert Kündigung

Nov. 30, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(30.11.2023) Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber eine Untätigkeit im Homeoffice nachweisen muss, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.

Quelle: IBR News
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