(14.11.2023) Ein Bildschirmfoto kann einen mehrstündigen Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft machen, wenn die Angaben mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmen. Eine zusätzliche anwaltliche Versicherung, so der BGH, ist nicht zwingend erforderlich.
Quelle: IBR News
Link: Screenshot kann beA-Störung glaubhaft machen
