Screenshot kann beA-Störung glaubhaft machen

Nov. 14, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(14.11.2023) Ein Bild­schirm­fo­to kann einen mehr­stün­di­gen Aus­fall des be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fachs (beA) glaub­haft ma­chen, wenn die An­ga­ben mit der Stö­rungs­do­ku­men­ta­ti­on der BRAK über­ein­stim­men. Eine zu­sätz­li­che an­walt­li­che Ver­si­che­rung, so der BGH, ist nicht zwin­gend er­for­der­lich.

Quelle: IBR News
Link: Screenshot kann beA-Störung glaubhaft machen

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...