Kein Anspruch auf Terminverlegung bei möglicher Teilnahme per Video

Okt. 30, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(30.10.2023) Ein An­walt, des­sen Flug zum Ge­richt aus­fällt, hat kei­nen An­spruch auf Auf­he­bung oder Ver­le­gung der münd­li­chen Ver­hand­lung, wenn er per Video teil­neh­men kann. Der BFH be­zwei­felt dar­über hin­aus, dass man sich heut­zu­ta­ge als An­walt noch auf eine Ver­kehrs­ver­bin­dung ver­las­sen darf.

Quelle: IBR News
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