Verbandsjurist ohne Syndikuszulassung muss für Verbandsjob nicht sein Anwalts-beA nutzen

Okt. 6, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(06.10.2023) Ein Rechts­schutz­se­kre­tär der DGB Rechts­schutz GmbH, der für ein Mit­glied ge­richt­lich tätig wird, ohne Syn­di­kus­an­walt zu sein, muss nicht über das beA kom­mu­ni­zie­ren. Das gilt dem BAG zu­fol­ge auch dann, wenn er neben sei­nem Job für den Ver­band auch eine An­walts­zu­las­sung und ein beA-Post­fach be­sitzt.

Quelle: IBR News
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