Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung kann der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen, wie die Arbeitszeiten erfasst werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung
