Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Jan. 11, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(11.01.2023) Ein Ar­beit­neh­mer muss in sei­ner Frei­zeit keine dienst­li­chen SMS lesen. Das ent­schied das Lan­des­ar­beits­ge­richt Schles­wig-Hol­stein in einem jetzt ver­öf­fent­lich­ten Ur­teil vom Sep­tem­ber 2022. In dem Fall ging es um kurz­fris­ti­ge Dienst­plan­än­de­run­gen für einen Not­fall­sa­ni­tä­ter.

Quelle: IBR News
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