(13.12.2022) Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2022 den Freistaat Bayern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zurSanierung der beim Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen entstandenen Umweltschäden zu ergreifen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nun vor.
Quelle: IBR News
Link: Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden
