Die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerung ist unwirksam. Soweit es um Äußerungen geht, die zu einer Zeit vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt sind, fehlt es mangels bestehenden Vertrages zu dieser Zeit an einer für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderlichen Vertragspflichtverletzung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Antisemitische Äußerungen: Kündigung einer Redakteurin bei der Deutschen Welle unwirksam