BRAK für klare Definition des Anwaltsberufes

Juli 22, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(22.07.2022) Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) hat sich in ihrer Stel­lung­nah­me zur Kon­ven­ti­on des Eu­ro­pa­rats zu An­walts­re­chen für eine klare De­fi­ni­ti­on des An­walts­be­ru­fes aus­ge­spro­chen. Jede Aus­wei­tung auf Per­so­nen­grup­pen, die nicht zur An­walt­schaft zu­ge­las­sen sind, soll­te ver­mie­den wer­den, heißt es. Die BRAK spricht sich au­ßer­dem für eine stär­ke­re Be­to­nung der Un­ab­hän­gig­keit von An­walts­or­ga­ni­sa­tio­nen und damit der An­walt­schaft als sol­cher aus.

Quelle: IBR News
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