(23.06.2022) Nach Auffassung von Generalanwältin Medina ist es möglich, dass nicht kontaminierter Bodenaushub von höchster Qualität, den ein Bauunternehmen örtlichen Landwirten zur Verbesserung ihrer Anbauflächen liefert, unionsrechtlich kein „Abfall“ ist.
Quelle: IBR News
Link: Bodenaushub muss kein Abfall sein!