(05.04.2022) Die Übersendung eines Fotos eines unterschriebenen Kündigungsschreibens per WhatsApp führt nicht zu einer wirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrages.
Quelle: IBR News
Link: Kündigung per WhatsApp ist unwirksam
(05.04.2022) Die Übersendung eines Fotos eines unterschriebenen Kündigungsschreibens per WhatsApp führt nicht zu einer wirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrages.
Quelle: IBR News
Link: Kündigung per WhatsApp ist unwirksam
Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...
Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB
Geht eine Kündigungserklärung nicht zu, handelt es sich bei der nachfolgenden Kündigung, die auf den gleichen Sachverhalt gestützt wird und in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Kündigungsversuch erfolgt, nicht um eine "zweite" Kündigung. Eine (erneute)...