(28.01.2022) Die Stadt Fehmarn ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Beginn der Bauarbeiten am Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung im Weg des Eilrechtsschutzes zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sprach der Stadt, die das vom Vorhabenträger vorgelegte Rettungs- und Notfallkonzept für unzureichend hält, einen Anspruch auf Einschreiten der zuständigen Behörde ab. Denn das dem Vorhabenträger auferlegte Rettungs- und Notfallkonzept diene allein dem Schutz von Allgemeininteressen.
Quelle: IBR News
Link: Nach erfolglosem Eilantrag: Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel können beginnen
