Wann ist ein Bauträger ein Baubetrieb?

(05.11.2021) Ver­gibt ein Bau­trä­ger die ei­gent­li­chen bau­li­chen Ar­bei­ten an ein Sub­un­ter­neh­men, so ist sein Be­trieb nicht als Bau­be­trieb an­zu­se­hen. Wer­den von ihm aber auch bau­ge­werb­li­che Tä­tig­kei­ten ver­rich­tet, ist laut Bun­des­ar­beits­ge­richt nicht aus­zu­schlie­ßen, dass der Be­trieb den Ver­fah­ren­s­ta­rif­ver­trä­gen des Bau­ge­wer­bes un­ter­fällt. Aus­schlag­ge­bend sei dabei die ar­beits­zeit­lich über­wie­gend ver­se­he­ne Tä­tig­keit der Ar­beit­neh­mer. Pla­nung und Ver­trieb seien dabei nicht dem Bau­ge­wer­be zu­zu­ord­nen.

Quelle: IBR News
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