Schuldhafte Säumnis des Rechtsanwalts bei Vorlage eines Attests am Tag vor der Verhandlung

Okt. 26, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(26.10.2021) Er­scheint ein Rechts­an­walt nicht zum Ter­min, so ist seine Säum­nis auch dann schuld­haft, wenn er erst einen Tag vor­her unter Ver­weis auf eine seit meh­re­ren Tagen be­stehen­de Ar­beits­un­fä­hig­keit be­an­tragt, die­sen zu ver­le­gen. Das Land­ge­richt Mün­chen I be­wer­te­te ein ärzt­li­ches At­test, wel­ches einem An­walt neben Angst- und Schlaf­stö­run­gen eine „nicht voll­stän­dig ab­ruf­ba­re Leis­tungs- und Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit“ be­schei­nig­te, auch als in­halt­lich frag­wür­dig.

Quelle: IBR News
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