Zweckentfremdung von Mietwohnungen für Feriengäste: Hohe Bußgelder

Feb. 13, 2017 | Mietrecht

(13.02.2017) Viele Städte und Gemeinden haben Zweckentfremdungssatzungen erlassen, um zu verhindern, dass Mietwohnungen als Ferienwohnungen verwendet werden und damit nicht mehr dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Denn Wohnungen werden gerade in Großstädten immer knapper und teurer.

Quelle: IBR News
Link: Zweckentfremdung von Mietwohnungen für Feriengäste: Hohe Bußgelder

Ähnliche Beiträge

EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf

(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...