Zu Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzprozess

März 1, 2024 | Arbeitsrecht

Richtet sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche sowie vorsorglich ordentliche Kündigung, liegt nur eine zu bewertende Bestandsstreitigkeit vor. Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts im Hinblick auf eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses scheidet im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schon deshalb aus, weil diese streitgegenständlich ist. Ein Vergleichsmehrwert kommt in Betracht, wenn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht anhängige Gegenstände mitverglichen werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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