Zeiterfassung: Nicht jeder Betrieb muss Arbeitszeiten erfassen

Nov. 7, 2016 | Arbeitsrecht

Ein Landwirt ist nicht generell verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Das gilt auch, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vorliegt. Allein Betriebe der im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genannten Branchen seien zu Aufzeichnungen verpflichtet, teilt das Gericht mit.

Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Zeiterfassung: Nicht jeder Betrieb muss Arbeitszeiten erfassen

Ähnliche Beiträge

Bund prüft besseren Schutz bei Bauträgerinsolvenzen

(22.09.2026) Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor den Folgen einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung seien noch nicht abgeschlossen, heißt es in ihrer Antwort (21/8018) auf...

Bessere Möglichkeiten für den Umgang mit Problemimmobilien

(22.09.2026) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/8017) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7802) die geplanten Verbesserungen für die Kommunen beim Vorgehen gegen Problemimmobilien erläutert. So sei im Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des...